4 OH 17/14•Landgericht Arnsberg, 2015-01-07, 4 OH 17/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 OH 17/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-07
Aktenzeichen: 4 OH 17/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0107.4OH17.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 11.10.2014 gegen die Kostenrechnung des Notars T vom 13.08.2014 (ohne Nummer, Betreff: P / Q u.A.) in Form der geänderten Kostenrechnung vom 10.09.2014 (UR-Nr. 204/2014, Betreff: P / Q u.A. – Verwalterzustimmung) wird diese insoweit aufgehoben, als sie eine Auswärtsgebühr nach KV 26002 in Ansatz bringt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
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