1 O 94/14•Landgericht Arnsberg, 2015-01-27, 1 O 94/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 94/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-27
Aktenzeichen: 1 O 94/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0127.1O94.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 12.064,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche, den Betrag von 18.444,61 € übersteigende Kosten zu erstatten, die ihm im Zusammenhang mit der Beseitigung der streitgegenständlichen Mängel am Dach seines Hauses P-Straße in C entstanden sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens tragen der Kläger 52 % und die Beklagte 48 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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