1 Ns-411 Js 266/14-19/14•Landgericht Arnsberg, 2015-02-12, 1 Ns-411 Js 266/14-19/14
Landgericht Arnsberg, 2015-02-12, 1 Ns-411 Js 266/14-19/14
1 Ns-411 Js 266/14-19/14Kantonsgericht12.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 Ns-411 Js 266/14-19/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-12
Aktenzeichen: 1 Ns-411 Js 266/14-19/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0212.1NS411JS266.14.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kleine Strafkammer
Tenor
Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Maßregel in Wegfall kommt.
Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung, jedoch wird die Berufungsgebühr um 1/2 ermäßigt, in diesem Umfang trägt die Landeskasse auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten in der Berufung.
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