Landgericht Arnsberg, 2015-02-12, 1 Ns-411 Js 266/14-19/14

1 Ns-411 Js 266/14-19/14Kantonsgericht12.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 Ns-411 Js 266/14-19/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-12

Aktenzeichen: 1 Ns-411 Js 266/14-19/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0212.1NS411JS266.14.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung des Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Maßregel in Wegfall kommt.

Der Angeklagte trägt die Kosten der Berufung, jedoch wird die Berufungsgebühr um 1/2 ermäßigt, in diesem Umfang trägt die Landeskasse auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten in der Berufung.

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