5 T 32/15•Landgericht Arnsberg, 2015-02-24, 5 T 32/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 32/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-24
Aktenzeichen: 5 T 32/15
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0224.5T32.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Betreuers vom 20.01.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 09.01.2015 dahingehend abgeändert, dass dem Betreuer für die Betreuung in der Zeit vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 1848 EUR zusteht. Der Anspruch richtet sich in voller Höhe gegen die Landeskasse, §§ 1908 i, 1836 Abs. 1 BGB sowie § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 VBVG.
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