Landgericht Arnsberg, 2015-04-09, 8 O 148/14

8 O 148/14Kantonsgericht09.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 148/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-09

Aktenzeichen: 8 O 148/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0409.8O148.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den klagenden Verein 4.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 07.09.2014 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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