8 O 47/15•Landgericht Arnsberg, 2015-07-16, 8 O 47/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 47/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-16
Aktenzeichen: 8 O 47/15
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0716.8O47.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die einstweilige Verfügung der Kammer gemäß Beschluss vom 07.04.2015 bleibt aufrechterhalten.
Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
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