Landgericht Arnsberg, 2015-08-27, 2 O 210/14

2 O 210/14Kantonsgericht27.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 210/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: 2 O 210/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0827.2O210.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.