2 O 210/14•Landgericht Arnsberg, 2015-08-27, 2 O 210/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 210/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-27
Aktenzeichen: 2 O 210/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0827.2O210.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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