Landgericht Arnsberg, 2015-08-27, 5 T 193/15

5 T 193/15Kantonsgericht27.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 193/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: 5 T 193/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0827.5T193.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 3.7.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 02.03.2015 aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Beschwerdewert: 594,- EUR

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