5 T 193/15•Landgericht Arnsberg, 2015-08-27, 5 T 193/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 193/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-27
Aktenzeichen: 5 T 193/15
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0827.5T193.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 3.7.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 02.03.2015 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 594,- EUR
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