1 Ns-360 Js 133/13-4/14•Landgericht Arnsberg, 2015-12-16, 1 Ns-360 Js 133/13-4/14
Landgericht Arnsberg, 2015-12-16, 1 Ns-360 Js 133/13-4/14
1 Ns-360 Js 133/13-4/14Kantonsgericht16.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 Ns-360 Js 133/13-4/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-16
Aktenzeichen: 1 Ns-360 Js 133/13-4/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:1216.1NS360JS133.13.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kleine Strafkammer
Tenor
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen.
Auf die Berufung der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Meschede aufgehoben; die Angeklagte wird freigesprochen.
Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen der Angeklagten.
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