5 O 22/14•Landgericht Arnsberg, 2016-01-12, 5 O 22/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 O 22/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-12
Aktenzeichen: 5 O 22/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0112.5O22.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Gegenstandswert von 93.309,93 Euro trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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