Landgericht Arnsberg, 2016-01-12, 5 O 22/14

5 O 22/14Kantonsgericht12.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 O 22/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-12

Aktenzeichen: 5 O 22/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0112.5O22.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Gegenstandswert von 93.309,93 Euro trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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