2 Qs 5/16•Landgericht Arnsberg, 2016-02-05, 2 Qs 5/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Qs 5/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-05
Aktenzeichen: 2 Qs 5/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0205.2QS5.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -
Normen: StGB §142
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO), die auch die notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt (§ 473 Abs. 2 StPO), als unbegründet verworfen.
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