Landgericht Arnsberg, 2016-02-05, 2 Qs 5/16

2 Qs 5/16Kantonsgericht05.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Qs 5/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-02-05

Aktenzeichen: 2 Qs 5/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0205.2QS5.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -

Normen: StGB §142

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse (§ 473 Abs. 1 StPO), die auch die notwendigen Auslagen des Beschuldigten trägt (§ 473 Abs. 2 StPO), als unbegründet verworfen.

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