Landgericht Arnsberg, 2016-03-16, 3 S 179/15

3 S 179/15Kantonsgericht16.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 179/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-16

Aktenzeichen: 3 S 179/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0316.3S179.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts N vom 18.08.2015 (3 C 154/15) wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 133,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.12.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 € zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18 % und die Beklagte 82 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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