3 S 179/15•Landgericht Arnsberg, 2016-03-16, 3 S 179/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 179/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-16
Aktenzeichen: 3 S 179/15
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0316.3S179.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts N vom 18.08.2015 (3 C 154/15) wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 133,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 16.12.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 70,20 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 18 % und die Beklagte 82 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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