Landgericht Arnsberg, 2016-04-25, 2 Ks-411 Js 609/15-39/15

2 Ks-411 Js 609/15-39/15Kantonsgericht25.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Ks-411 Js 609/15-39/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-25

Aktenzeichen: 2 Ks-411 Js 609/15-39/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0425.2KS411JS609.15.39.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Vor der Unterbringung sind 4 Jahre und 3 Monate der Freiheitsstrafe zu vollstrecken.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

§§ 212 Abs. 1, 223 Abs. 1, 242 Abs.1 , 243 Abs. 1 Nr. 1, 113, 47, 52, 53, 64 StGB

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