Landgericht Arnsberg, 2016-05-11, 3 S 117/15

3 S 117/15Kantonsgericht11.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 117/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-11

Aktenzeichen: 3 S 117/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0511.3S117.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Meschede vom 05.05.2015 abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, die Klägerin als Gesamtschuldner von restlichen Zahlungsansprüchen der Rechtsanwälte L aus der Rechnung vom 12.11.2014 (Bl. 8 der Gerichtsakten) in Höhe von restlichen 999,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.01.2014 freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Gegenstandswert von 999,60 €. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten 82 % und die Klägerin 18 % nach einem Gegenstandswert von 1212,59 €, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Klägerin. Diese trägt die Klägerin nach einem Gegenstandswert von 1133,47 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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