5 T 21/16•Landgericht Arnsberg, 2016-08-16, 5 T 21/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 21/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-16
Aktenzeichen: 5 T 21/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0816.5T21.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 21.07.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts Werl vom 07.07.2016 (8 M 0506-16) aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Schuldner auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.207,77 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.