Landgericht Arnsberg, 2016-09-21, 4 O 165/16

4 O 165/16Kantonsgericht21.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 O 165/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-21

Aktenzeichen: 4 O 165/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:0921.4O165.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 100 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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