Landgericht Arnsberg, 2016-10-25, 2 Qs 71/16

2 Qs 71/16Kantonsgericht25.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Qs 71/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-25

Aktenzeichen: 2 Qs 71/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2016:1025.2QS71.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -

Normen: StGB §142

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 07.10.2016 (5 Gs – 190 Js 1146/16-1613/16) aufgehoben und der Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.

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