II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16•Landgericht Arnsberg, 2017-01-31, II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16
Landgericht Arnsberg, 2017-01-31, II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16
II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16Kantonsgericht31.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0131.II2KLS360JS221.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Missbrauchs von Titeln in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
neun (9) Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.
Der Angeklagte ist für den Vollzug der Untersuchungshaft im Zeitraum vom 10.06.2016 bis zum 28.12.2016 zu entschädigen.
– §§ 132a Abs. 1 Nr. 1, 2, 52, 53 StGB, § 2 Abs. 1 StrEG –
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