Landgericht Arnsberg, 2017-01-31, II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16

II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16Kantonsgericht31.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: II-2 KLs-360 Js 221/16-26/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0131.II2KLS360JS221.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Missbrauchs von Titeln in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

neun (9) Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

Der Angeklagte ist für den Vollzug der Untersuchungshaft im Zeitraum vom 10.06.2016 bis zum 28.12.2016 zu entschädigen.

– §§ 132a Abs. 1 Nr. 1, 2, 52, 53 StGB, § 2 Abs. 1 StrEG –

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