5 T 165/16•Landgericht Arnsberg, 2017-02-09, 5 T 165/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 165/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-09
Aktenzeichen: 5 T 165/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0209.5T165.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts N vom 11.11.2016 (4 XIV (B) 42/16) den Betroffenen in seinen Rechten verletzt.
Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden dem I auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.