Landgericht Arnsberg, 2017-02-09, 5 T 165/16

5 T 165/16Kantonsgericht09.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 165/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: 5 T 165/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0209.5T165.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts N vom 11.11.2016 (4 XIV (B) 42/16) den Betroffenen in seinen Rechten verletzt.

Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden dem I auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.