2 Qs 14/17•Landgericht Arnsberg, 2017-02-24, 2 Qs 14/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Qs 14/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-24
Aktenzeichen: 2 Qs 14/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0224.2QS14.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Normen: StPO § 100 g; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 10.02.2017 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
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