Landgericht Arnsberg, 2017-03-07, 5 T 63/17

5 T 63/17Kantonsgericht07.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 63/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-07

Aktenzeichen: 5 T 63/17

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0307.5T63.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf den Antrag des Betroffenen vom 30.01.2017 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Meschede vom 12.01.2017 (4 XIV (B) 2/17) ihn in seinen Rechten verletzt hat.

Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.

Beschwerdewert: 5000 €

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.