5 T 63/17•Landgericht Arnsberg, 2017-03-07, 5 T 63/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 63/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-07
Aktenzeichen: 5 T 63/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0307.5T63.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag des Betroffenen vom 30.01.2017 wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Meschede vom 12.01.2017 (4 XIV (B) 2/17) ihn in seinen Rechten verletzt hat.
Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt.
Beschwerdewert: 5000 €
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