Landgericht Arnsberg, 2017-03-24, 2 O 215/16

2 O 215/16Kantonsgericht24.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 215/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-24

Aktenzeichen: 2 O 215/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0324.2O215.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 43.401 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2016 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs A mit der Fahrgestellnummer ###### abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 2.604,06 EUR zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte spätestens seit dem 13.04.2016 mit der Rückgabe des im Klageantrag zu 1. bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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