Landgericht Arnsberg, 2017-03-24, 2 O 234/16

2 O 234/16Kantonsgericht24.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 234/16 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-24

Aktenzeichen: 2 O 234/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0324.2O234.16.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger 18.980,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2016 abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 6.941,45 € zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des A, FIN: ######;

es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des oben genannten Pkws in Verzug befindet;

im Übrigen wird die Klage gegen die Beklagte zu 1.) abgewiesen.

Eine Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.