2 O 234/16•Landgericht Arnsberg, 2017-03-24, 2 O 234/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 234/16 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-24
Aktenzeichen: 2 O 234/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0324.2O234.16.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger 18.980,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2016 abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 6.941,45 € zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des A, FIN: ######;
es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des oben genannten Pkws in Verzug befindet;
im Übrigen wird die Klage gegen die Beklagte zu 1.) abgewiesen.
Eine Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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