8 O 122/16•Landgericht Arnsberg, 2017-06-22, 8 O 122/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 122/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-22
Aktenzeichen: 8 O 122/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0622.8O122.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 04.01.2017 wird in Gestalt des Berichtigungsbeschlusses vom 13.02.2017 aufrecht erhalten.
Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich der Hauptsacheentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages von vollstreckbar.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 04.01.2017 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.