2 O 101/17•Landgericht Arnsberg, 2017-09-08, 2 O 101/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 101/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-08
Aktenzeichen: 2 O 101/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:0908.2O101.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.000,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2017 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs VW, Typ Touran Comfortline mit der Fahrgestellnummer XXXXXXXXXXXXXXXXX abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 3.127,90 € zu zahlen:
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorgenannten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.