2 KLs-410 Js 250/17-24/17•Landgericht Arnsberg, 2017-11-21, 2 KLs-410 Js 250/17-24/17
Landgericht Arnsberg, 2017-11-21, 2 KLs-410 Js 250/17-24/17
2 KLs-410 Js 250/17-24/17Kantonsgericht21.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 KLs-410 Js 250/17-24/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-21
Aktenzeichen: 2 KLs-410 Js 250/17-24/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2017:1121.2KLS410JS250.17.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte W wird wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
sieben ( 7 ) Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte T wird wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von
sechs ( 6 ) Jahren
verurteilt.
Hinsichtlich des Angeklagten W wird die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 29.500 € und hinsichtlich des Angeklagten T die Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 18.500 € angeordnet.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
– §§ 242 Abs. 1, 244 Abs. 1 Nr. 3, 239 Abs. 1, 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), 25 Abs. 2, 52, 53, 73, 73c, 73d StGB, Art. 316h EGStGB –
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