2 O 301/17•Landgericht Arnsberg, 2018-01-16, 2 O 301/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 301/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-16
Aktenzeichen: 2 O 301/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0116.2O301.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs B 2,0 l TDI, FIN: XXXXXXXXXXXXXXXXXX durch die Beklagte resultieren.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.899,24 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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