Landgericht Arnsberg, 2018-01-16, 2 O 301/17

2 O 301/17Kantonsgericht16.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 301/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-16

Aktenzeichen: 2 O 301/17

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0116.2O301.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs B 2,0 l TDI, FIN: XXXXXXXXXXXXXXXXXX durch die Beklagte resultieren.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlich angefallenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.899,24 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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