IV-2 StVK 199/17•Landgericht Arnsberg, 2018-01-22, IV-2 StVK 199/17
Landgericht Arnsberg, 2018-01-22, IV-2 StVK 199/17
IV-2 StVK 199/17Kantonsgericht22.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — IV-2 StVK 199/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-22
Aktenzeichen: IV-2 StVK 199/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0122.IV2STVK199.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf bis 500,00 Euro festgesetzt.
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