Landgericht Arnsberg, 2018-02-13, 6 Qs 105/17

6 Qs 105/17Kantonsgericht13.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 Qs 105/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-13

Aktenzeichen: 6 Qs 105/17

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0213.6QS105.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Große Strafkammer als Jugendschutzkammer

Normen: StPO § 78b Abs. 1

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Amtsgerichts Meschede vom 27.10.2017 aufgehoben.

Das Verfahren ist fortzusetzen.

Kostenentscheidungen sind nicht veranlasst.

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