Landgericht Arnsberg, 2018-02-20, 2 KLs-382 Js 407/16-1/17

2 KLs-382 Js 407/16-1/17Kantonsgericht20.02.2018

Regest

Wird die erste Unterbringungsanordnung bereits länger als 10 Jahre vollzogen, so hat eine erneute Anordnung der Unterbringung erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des Maßregelvollzugs und widerspricht daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 KLs-382 Js 407/16-1/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-20

Aktenzeichen: 2 KLs-382 Js 407/16-1/17

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0220.2KLS382JS407.16.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Normen: StGB § 63, § 67d

Leitsätze

Wird die erste Unterbringungsanordnung bereits länger als 10 Jahre vollzogen, so hat eine erneute Anordnung der Unterbringung erhebliche Auswirkungen auf die Dauer des Maßregelvollzugs und widerspricht daher nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Tenor

Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

– §§ 20, 63 StGB –

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