Landgericht Arnsberg, 2018-02-28, 5 T 25/18

5 T 25/18Kantonsgericht28.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 25/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-28

Aktenzeichen: 5 T 25/18

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0228.5T25.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Menden (Sauerland) vom 6. Dezember 2017 (2 M 510/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Gläubiger zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500,00 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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