2 Qs 28/18•Landgericht Arnsberg, 2018-04-09, 2 Qs 28/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Qs 28/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-09
Aktenzeichen: 2 Qs 28/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0409.2QS28.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -
Tenor
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Arnsberg gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 19.03.2018 – 5 Gs-263 Js 108/18-349/18 – wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dort entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.
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