Landgericht Arnsberg, 2018-05-15, 3 O 6/16

3 O 6/16Kantonsgericht15.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 O 6/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-15

Aktenzeichen: 3 O 6/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0515.3O6.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Das Urteil vom 06.03.2018 wird im Tenor wie folgt ergänzt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.266,16 EUR an außergerichtlichen Kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten verbleibt es beim Ausspruch im Urteil vom 06.03.2018.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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