Landgericht Arnsberg, 2018-05-15, 5 T 79/18

5 T 79/18Kantonsgericht15.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 79/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-15

Aktenzeichen: 5 T 79/18

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0515.5T79.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse vom 22.01.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts B vom 10.01.2018 (15 M 979/17) abgeändert.

Die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers I vom 16.01.2017 (DRII-0029/17) wird dahingehend abgeändert, dass von der Gläubigerin statt 80,85 EUR nur 62,85 EUR zu zahlen sind.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Beschwerdewert: 18,- EUR

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