2 O 349/15•Landgericht Arnsberg, 2018-05-28, 2 O 349/15
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 349/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-28
Aktenzeichen: 2 O 349/15
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0528.2O349.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer - Einzelrichter -
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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