2 Ks-411 Js 121/14-8/16•Landgericht Arnsberg, 2018-06-15, 2 Ks-411 Js 121/14-8/16
Landgericht Arnsberg, 2018-06-15, 2 Ks-411 Js 121/14-8/16
2 Ks-411 Js 121/14-8/16Kantonsgericht15.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Ks-411 Js 121/14-8/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-15
Aktenzeichen: 2 Ks-411 Js 121/14-8/16
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0615.2KS411JS121.14.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers.
§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5, 227, 13, 53 StGB
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