Landgericht Arnsberg, 2018-06-15, 2 Ks-411 Js 121/14-8/16

2 Ks-411 Js 121/14-8/16Kantonsgericht15.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 Ks-411 Js 121/14-8/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-15

Aktenzeichen: 2 Ks-411 Js 121/14-8/16

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0615.2KS411JS121.14.8.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Schwurgerichtskammer

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5, 227, 13, 53 StGB

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