1 O 292/17•Landgericht Arnsberg, 2018-06-28, 1 O 292/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 292/17 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-28
Aktenzeichen: 1 O 292/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0628.1O292.17.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die gegen den Beklagten zu 1) gerichtete Klage wird – soweit nicht mit Teilanerkenntnisurteil vom 18.05.2018 anerkannt – abgewiesen.
Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1).
Die Kostenentscheidung bleibt im Übrigen dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist wegen des Ausspruchs der vorgerichtlichen Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden.
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