1 O 285/17•Landgericht Arnsberg, 2018-07-03, 1 O 285/17
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 285/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-03
Aktenzeichen: 1 O 285/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0703.1O285.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer - Einzelrichterin -
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.354,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2017 sowie weitere 1.000,00 EUR und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.141,90 EUR jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2017 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des PKW Y T 2.0 TDI, Fahrzeug-Ident-Nummer XXXXXXXXXX.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des bezeichneten PKW in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Der Streitwert für den Rechtsstreit beträgt 29.018,12 EUR.
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