5 T 122/18•Landgericht Arnsberg, 2018-07-19, 5 T 122/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 122/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-19
Aktenzeichen: 5 T 122/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0719.5T122.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 3) vom 22.03.2018 gegen den Beschluss des Amtsgericht Brilon vom 06.03.2018 (07 XVII 1508/09) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.092 € bis zum 27.03.2018, danach 546 €
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