5 T 66/18•Landgericht Arnsberg, 2018-07-23, 5 T 66/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 66/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-23
Aktenzeichen: 5 T 66/18
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0723.5T66.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 15.02.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Marsberg vom 16.01.2018 dahingehend abgeändert, dass die bereits aus der Landeskasse an den Beschwerdeführer ausbezahlte Vergütung für den Zeitraum vom 20.09.2014 bis 19.12.2016 auf 4.020,00 EUR festgesetzt wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 780,- EUR
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