Landgericht Arnsberg, 2018-08-13, 2 StVK 349/17

2 StVK 349/17Kantonsgericht13.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 StVK 349/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-13

Aktenzeichen: 2 StVK 349/17

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0813.2STVK349.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen

Tenor

Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.06.2017 wird aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller die Teilnahme an den nächsten Berufsvorbereitungskursen 1 und 2 bei Unterbringung im Bereich der Sicherungsverwahrung zu gewährleisten.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Streitwert wird auf bis zu 1.000,00 Euro festgesetzt.

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