2 StVK 349/17•Landgericht Arnsberg, 2018-08-13, 2 StVK 349/17
Landgericht Arnsberg, 2018-08-13, 2 StVK 349/17
2 StVK 349/17Kantonsgericht13.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 StVK 349/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-13
Aktenzeichen: 2 StVK 349/17
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2018:0813.2STVK349.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen
Tenor
Der Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.06.2017 wird aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller die Teilnahme an den nächsten Berufsvorbereitungskursen 1 und 2 bei Unterbringung im Bereich der Sicherungsverwahrung zu gewährleisten.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Streitwert wird auf bis zu 1.000,00 Euro festgesetzt.
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