5 T 10/19•Landgericht Arnsberg, 2019-03-06, 5 T 10/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 T 10/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-06
Aktenzeichen: 5 T 10/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:0306.5T10.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 18.12.2018 wird der Beschluss des Amtsgerichts Schmallenberg vom 28.09.2018 dahingehend abgeändert, dass die aus der Landeskasse an den Betreuer Q zu zahlende Vergütung für den Zeitraum 24.04.2018 bis 23.07.2018 auf 283,50 € festgesetzt wird.
Die Gerichtskosten des Verfahrens trägt der Beteiligte zu 2). Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 68,25 EUR
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