6 Qs 83/19•Landgericht Arnsberg, 2019-10-28, 6 Qs 83/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 Qs 83/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-28
Aktenzeichen: 6 Qs 83/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:1028.6QS83.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Große Strafkammer als Beschwerdekammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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