2 StVK 159/19•Landgericht Arnsberg, 2019-10-30, 2 StVK 159/19
Landgericht Arnsberg, 2019-10-30, 2 StVK 159/19
2 StVK 159/19Kantonsgericht30.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 StVK 159/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-30
Aktenzeichen: 2 StVK 159/19
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:1030.2STVK159.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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