Landgericht Arnsberg, 2019-10-30, 2 StVK 159/19

2 StVK 159/19Kantonsgericht30.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 StVK 159/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-30

Aktenzeichen: 2 StVK 159/19

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:1030.2STVK159.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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