Landgericht Arnsberg, 2019-11-15, 1 O 25/15

1 O 25/15Kantonsgericht15.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 O 25/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-15

Aktenzeichen: 1 O 25/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2019:1115.1O25.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 32.805,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2015 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 16.458,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 10.380,13 € vom 20.02.2015 bis zum 04.08.2015, aus einem Betrag von 10.588,10 € vom 05.08.2015 bis zum 13.02.2016, aus einem Betrag von 15.366,45 € vom 14.02.2016 bis zum 12.06.2016 und aus einem Betrag von 16.458,24 € ab dem13.06.2016 zu zahlen.

Die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger in Höhe eines Betrages von 198,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2015 gegenüber der Kanzlei P1, F-Straße ##, ##### O1, freizustellen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aus dem Verkehrsunfall vom 05.09.2014 entsteht, bzw. entstehen wird, sofern der Anspruch nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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