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IV-2 StVK 256/20•Landgericht Arnsberg, 2020-09-16, IV-2 StVK 256/20
IV-2 StVK 256/20Kantonsgericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: IV-2 StVK 256/20
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2020:0916.IV2STVK256.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 500,00 Euro festgesetzt.
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