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1 O 202/22•Landgericht Arnsberg, 2022-11-25, 1 O 202/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-25
Aktenzeichen: 1 O 202/22
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2022:1125.1O202.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
wird der Streitwert des Rechtsstreits auf 3.500,00 EUR festgesetzt.
Der Streitwert setzt sich zusammen aus:
Antrag zu 1) 1.000,00 € (Schmerzensgeld)
Antrag zu 2) 250,00 € (Feststeller)
Antrag zu 3) 2.000,00 € (Unterlassungsanspruch)
Antrag zu 4) 250,00 € (Auskunft)
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