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1 O 179/22•Landgericht Arnsberg, 2023-03-27, 1 O 179/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-27
Aktenzeichen: 1 O 179/22
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2023:0327.1O179.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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