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4 KLs-412 Js•Landgericht Arnsberg, 2024-08-13, 4 KLs-412 Js
4 KLs-412 JsKantonsgericht13.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-13
Aktenzeichen: 4 KLs-412 Js
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:0813.4KLS412JS.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Große Strafkammer
Der Angeklagte ist wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge rechtskräftig verurteilt und wird daraufhin zu einer Jugendstrafe von
9 Jahren
verurteilt.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen auch der Kosten des Rechtsmittels der Revision wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften: §§ 211 Abs. 2, 251, 52 StGB, 1, 3 JGG
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