Landgericht Bielefeld, 1988-12-14, 7 O 510/88

7 O 510/88Kantonsgericht14.12.1988

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 7 O 510/88 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1988-12-14

Aktenzeichen: 7 O 510/88

ECLI: ECLI:DE:LGBI:1988:1214.7O510.88.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Urteils gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 1.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können durch schriftliche, unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft einer westdeutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbracht werden.

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